Lohn | Bonus

 

Haben Sie Fragen rund um Lohn und Bonus? Wie werden der Lohn bei Krankheit oder die Sperrfristen berechnet?

Kontaktieren Sie Fachanwaltin SAV Arbeitsrecht T. Villiger via Tel. 043 535 00 85 / villiger(at)ad-voca.ch oder Internet. Wir unterstützen Sie gerne. 

 

Ist Bonus = Lohn?

Es geht aus Arbeitsverträgen häufig nicht eindeutig hervor, was die Parteien unter den Begriffen Lohn, Bonus, Gratifikation, Anteil am Geschäftsergebnis oder Provision verstehen und ob sich daraus ein Anspruch ableitet. Bonus kann, muss aber nicht Lohn darstellen; es hängt u.a. von der Berechenbarkeit der Parameter ab. Eine genaue Analyse sowie eine klare und möglichst praktikable Vertragsgestaltung ist zentral. 
 

Spesen

Auch Spesen, Naturalentschädigungen und Arbeitsgeräte, insbesondere die Nutzung von Geschäftsautos, bedürfen einer klaren vertraglichen Grundlage, auch für den Fall einer Freistellung. Spesen können unter Umständen als Lohn gelten, insbesondere bei zu hohen Pauschalspesen.

 

Was gilt bei Krankheit?

Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist häufig durch eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abgedeckt (z.B. 80% während 730 Tagen mit 3 Tagen Wartefrist). Andernfalls gilt die Regelung gemäss Art. 324a OR, welche auf die Anzahl Dienstjahre abstellt und eine Lohnfortzahlung von drei Wochen bis mehreren Monaten vorsieht.  

Die Anwaltskanzlei befindet sich in Zürich (Schweiz).